Einem früheren Chronisten ist die Beschreibung zu verdanken, wie sich 1796 im Hause Nr. 104 Garmisch Bürger zusammenfanden um die Musikkapelle zu gründen (evtl. neu zu formieren, um den Anforderungen der damaligen Zeit gerecht zu werden). Denn 1797 begleitete den Fronleichnamszug bereits eine “dürggische Music” (Türkische Musik, an die 10 Personen).
Beim Besuch des Landesherrn in der Grafschaft im Jahr 1799 brauchte man nicht mehr auf auswärtige Musikanten zurückgreifen. Den für den Empfang abgeordneten Schützen und Musikanten änderte der Schneidermeister Thomas Hutter ihre “Liberey” (Livree) mit Krägeln und Überschlag, mit Pörteln für 17 Gulden und 41 Kreuzer ab.
Wegen der kriegerischen Zeiten (Tiroler Bauernaufstand 1809) war die Unbotmäßigkeit, mit der die bayerischen Beamten in dem neuen Landesteil „Werdenfels” gegen die Einwohner losgingen, die Ursache für weitere schriftliche Zeugnisse der Musikgeschichte in Garmisch.
Veranstaltungen und Versammlungen wollte man unter Kontrolle halten. So zum Beispiel mussten Wirtsleute für Tanzveranstaltungen „Tanz-Musikbewilligungen” einholen, was ein Register des Markt-Magistrats Garmisch zwischen 1818-1823 veranschaulicht.
Tanzmusikbewilligung 1818 für
- Simon Jos. Reiser (Schoar) 1794-Hs. Nr. 136
- Johann Math. Bader (Koanz) 1790-1848 Hs. Nr. 121
- Simon Adam Klarwein (Lammwirt) 1784-1851 Hs. Nr. 91
- Josef Ignaz Reiser jun. (Husarenwirt) 1783-1828 Hs. Nr. 230
- Simon Klarwein (3 Mohren) 1773-1827 Hs. Nr. 106
Ab 1838 erschwerte man die Bedingungen des Musikmachens indem man so genannte „LicenzScheine” der Musikanten oder „Individien” (wie man sie in der Behördensprache bezeichnete) forderte.
Jeder Bewerber hatte sich über die Befähigung zur Musik durch vollkommen glaubwürdige Zeugnisse auszuweisen. Der Geltungsbereich der Lizenzscheine konnte mehrere Kreise des Königreichs umfassen. Die Zeugnisse mussten vom zuständigen Schullehrer-Seminar ausgestellt sein. Somit blieb den Garmischer Musikanten nichts anderes übrig, als sich dem Gesetz zu beugen und sich dieser Prüfung lt. Beschluss zu unterwerfen, der wie folgt lautete:
Durch höchste Entschließung der kgl. Regierung von Oberbayern vom 18. Jänner d. Jr. ist ausgesprochen, dass sich alle lndividien welche Erwerb durch Musikmachen suchen und dazu Licenzscheine nötig haben, bei dem Schullehrer Seminar in Freysing prüfen lassen müssen. Hievon sind die hierher angezeigten Individuen in Kenntnis zu setzen.
Es ist schon erstaunlich, wie kompakt sich die Kapelle darstellte und diesen Prüfungen unterzog. Es spricht auf alle Fälle für eine ordentliche Qualität der damals dargebotenen Musik. Natürlich war es nicht nur die Begeisterung zur Musik welche zum Erhalt der Spiel-Lizenzen anspornte. Denn nahezu alle Patentinhaber musizierten als Nebenerwerb. Es handelte sich durchwegs um Personen der unteren sozialen Schichten, für deren Familien durch das Aufspielen (Aufmachen) ein Zubrot gesichert wurde. Hierzu Briefauszüge von Andreas Aigner, er schrieb: „In zwei Monaten werde ich 77 Jahre alt; bin lang genug auf der Welt, und wenn man zu Allem unbrauchbar wird ist’s keine Freud mehr. Nächsten Montag geh ich zum Aufmachen zu einer Hochzeit; wenn ich’s nicht aushalten kann, dann ist es gefehlt, weil ich keine Einkünfte mehr habe.” Vier Jahre später: „Jetzt ist’s noch schlechter. Bisher hab ich immer noch Tanzmusik gemacht, hab mir jährlich 60-70 Gulden damit verdient. Heuer sind die Kirchweihen an einem Tag da wird die Tanzmusik gering ausfallen…”
1845 nahm Schullehrer Brem die musikalischen Geschicke der Garmischer Kapelle in die Hand. Ausgebildet im Münchner Konservatorium, kamen seine erworbenen Kenntnisse neben dem Partenkirchner Kirchenchor auch den Garmischer Musikanten zugute. Die zur damaligen Zeit sehr armen Dorfschullehrer mussten jede Gelegenheit ergreifen, um die Familie ausreichend ernähren zu können. Immerhin saßen zehn hungrige Kinder an Aurel Brems Tisch. Noten, die er für Tanzmusik benötigte, schrieb er selbst nieder.
Mit einem eigenen Blasorchester unternahm er ausgedehnte Reisen und durfte sogar vor Kaiser Franz Joseph in Wien aufspielen.